

Nach unserer jüngsten Erhebung zur Aktionärsstruktur von RWE befanden sich Ende 2024 schätzungsweise 88 % der ausstehenden RWE-Aktien im Eigentum institutioneller Anleger, während 12 % auf Privatpersonen (inkl. Belegschaftsaktionäre) entfielen. Institutionelle Investoren aus Nordamerika vereinigten 24 % unseres Aktienkapitals auf sich. In Deutschland kam diese Anlegergruppe auf 21 %, in Großbritannien und Irland auf insgesamt 15 %, in Kontinentaleuropa ohne Deutschland auf 12 % und im Nahen Osten auf ebenfalls 12 %. Unser größter Einzelaktionär war mit einem Anteil von 9,1 % die Qatar Holding, gefolgt vom amerikanischen Vermögensverwalter BlackRock mit 4,9 %.
1 Schätzungen auf der Grundlage von eigenen Erhebungen und von Mitteilungen nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz. Stand: Ende 2024.
Informationen zur Ermittlung des Free Float finden Sie im Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse (nur in englischer Sprache) (Stand: Januar 2024).
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktionäre verpflichtet, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) verändert.